Der/Die Medizinische Fachangestellte (MFA): Mehr als ‚nur‘ ein Job!
Seit 2006 wird statt der Berufsbezeichnung „Arzthelfer/in“ der Ausdruck „Medizinische/r Fachangestellte/r“ (MFA) verwendet. Dieser neue Begriff steht für ein erweitertes berufliches Profil: der/die MFA ist nicht mehr Helfer/in, er/ sie ist ein qualifizierter Mitarbeiter in einer Arztpraxis, Klinik o.ä..
Der Beruf MFA ...
- bietet Ihnen unterschiedliche, abwechslungsreiche Tätigkeiten
- ist vom ersten Tag an interessant
- erfordert eigenständiges Denken und Handeln
- birgt Perspektiven für die Zukunft und Raum für eigene Ideen
- ist ein sicherer Job
Als MFA sind Sie ...
- Ansprechpartner und Organisator zu allen Fragen der Patienten/ zur Ablaufoptimierung für die Patienten
- in enger Zusammenarbeit mit dem Arzt/ den Ärzten für die Abstimmung, Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen und ambulanten Eingriffen in der Praxis zuständig
- im Bereich der Praxisverwaltung tätig
Das grosse Plus als MFA...
- kein Schicht- und Nachtdienst
- bereits in der Ausbildung großer Praxisbezug
- der Mensch im Mittelpunkt der täglichen Arbeit
- vielfältge Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Sie verfügen bereits jetzt über ...
- gute kommunikative Fähigkeiten
- Interesse an Themen rund um Gesundheit und Medizin
- Spaß an Teamwork
- Einfühlungsvermögen in andere Menschen
- Sinn für Ordnung und Hygiene
Der Ausbildungsinhalt…
Die Ausbildung zum/-r MFA erfolgt dual, d.h. parallel in einem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule (1-2 Tage/ Woche). So vertiefen sich Theorie und Praxis gegenseitig.
1. Ausbildungsabschnitt
- Arbeits- und Praxishygiene
- Schutz vor Infektionskrankheiten
- Verwaltungsarbeiten
- Datenschutz und Datensicherheit
- Untersuchungen und Behandlungsvorbereitungen
Zwischenprüfung
Vor Beginn des zweiten Ausbildungsabschnittes ist eine Zwischenprüfung vorgesehen. In dieser werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie Teile des im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoffs abgefragt. Die Prüfung wird schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben durchgeführt.
2. Ausbildungsabschnitt
- Behandlungsassistenz (z.B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel; Patientenbetreuung und-beratung; Laborarbeiten)
- Betriebsorganisation und -verwaltung (z.B. gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung; Dokumentation; Materialbeschaffung und -verwaltung)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge verstehen)
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. In ersterem werden in 300 Minuten Prüfungsfragen aus den Bereichen Behandlungsassistenz,
Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde bearbeitet. Im Praxisteil werden in ca. 60 Minuten in einem konkreten Fallbeispiel praxisbezogene Arbeitsabläufe simuliert, demonstriert, dokumentiert und präsentiert und anschliessend in einem Fachgespräch analysiert.
Wussten Sie schon…
-
wie vielfältige die möglichen Einsatzorte für MFAs sind…
- in Arztpraxen aller Fachrichtungen
- in Medizinischen Versorgungszentren
- in Krankenhäusern (ambulant & stationär)
- in Reha-Kliniken
- bei Krankenkassen
- bei öffentlichen Gesundheitsdiensten
- in betriebsärztlichen Abteilungen
- bei Institutionen und Organisationen des Gesundheitsdienstes
- im Handel
-
die Ausbildung gegebenenfalls von 3 auf 2 Jahre verkürzt werden kann
-
unter bestimmten Voraussetzungen ein (Fach-) Hochschulstudium möglich ist
Weiterbilden und durchstarten…
Nach bestandener MFA-Abschlussprüfung als Einstieg, gelingt Ihnen durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote leicht der Aufstieg!
Durch massgeschneiderte Angebote spezialisieren Sie sich innerhalb Ihres Berufs, z.B. im Bereich OP-Assistenz, im Praxismanagement, der Ernährungsmedizin oder in der ambulanten Versorgung älterer Menschen.
Ihr Karriereweg kann aber auch weiter zum „Fachwirt/in für die ambulante medizinische Versorgung“, dem „Geprüften Fachwirt für Gesundheit und Soziales“ oder dem „Betriebswirt im Gesundheitswesen“ führen.
Sogar der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulzugang/ Fachhochschulzugang (je nach Länderregelung) ist für Sie möglich!